TTZ Schutzkonzept

Update 19.12.2021

Das TTZ-Schutzkonzept gilt als Ergänzung zum Schutzkonzept des Schweizer Tanzsport Verband (STSV) vom 27.04.2020 und dessen Ergänzung vom 05.11.2020, 01.03.2021 und 06.12.2021 und erläutert TTZ-spezifische Massnahmen zur Wiederaufnahme des Tanz-Trainingsbetriebes. Die Vorschriften des BAG werden jederzeit eingehalten und umgesetzt. Neuerungen und Änderungen werden vom TTZ-Vorstand geprüft und im Schutzkonzept eingepflegt oder als Ergänzung angefügt. Ziel ist es, dass die Vereinsmitglieder und Tänzer/innen den Trainingssaal bald wieder nutzen können und den Sport unter Einhaltung der Vorgaben wieder ausüben dürfen.

1.     Einleitung

1.1.      Covid-19-Beauftragter
1.2.      Publikation

2.     Trainingssaal

         2.1.      Der Raum

2.1.1.       Aufenthaltsbereich
2.1.2.       Trainingsfläche
2.1.3.       Garderobe

3.     Der Trainingsbetrieb

         3.1.      Anzahl Personen

3.1.1.       Kaderpaare und Nachwuchs
3.1.2.       Ehepaare und Personen im gleichen Haushalt
3.1.3.       Übrige Paar-Zusammensetzungen

         3.2.      Trainingszeiten, Nutzungsplan

         3.3.      Gruppentraining

3.3.1.       Latein-Gruppentraining
3.3.2.       Dance Exercise
3.3.3.       Standard-Sunday-Practise

4.      Gültigkeit und Anwendung

1. Einleitung

Das TTZ-Schutzkonzept gilt als Ergänzung zum Schutzkonzept des Schweizer Tanzsports Verband (STSV) vom 27.04.2020 und dessen Ergänzungen vom  05.11.2020 + 01.03.2021 und erläutert TTZ-spezifische Massnahmen zur Wiederaufnahme des Tanz-Trainingsbetriebes. Die Vorschriften des BAG werden jederzeit eingehalten und umgesetzt. Neuerungen und Änderungen werden vom TTZ-Vorstand geprüft und im Schutzkonzept eingepflegt oder als Ergänzung angefügt. Ziel ist es, dass die Vereinsmitglieder und Tänzer/innen den Trainingssaal bald wieder nutzen können und den Sport unter Einhaltung der Vorgaben wieder ausüben dürfen.

1.1. Covid-19-Beauftragter
Beim TTZ ist der Präsident, Herr Oliver Baumann, Hauptverantwortlicher und Ansprechperson in Bezug auf Covid-19. Der ganze Vorstand wird sich ebenfalls dafür einsetzen, dass die getroffenen Richtlinien und Vorgaben korrekt eingehalten und umgesetzt werden.

1.2. Publikation
Das TTZ-Schutzkonzept wird gut sichtbar im Trainingssaal angebracht. Ebenso wird das Covid-19-Plakat beim Eingang ersichtlich sein. Zusätzlich wird auf der Homepage ein separater Teil „Covid-19“ definiert. Darin ersichtlich sind das Schutzkonzept STSV und TTZ, das Formular zur Buchung der Trainingszeiten-Slots, sowie weitere Informationen zum Trainingsbetrieb und den Gruppentrainings.

2. Trainingssaal

Gegenstand dieses Schutzkonzeptes ist der TTZ-Trainingssaal an der Gewerbehallenstrasse 2 in Wallisellen. In diesen Räumlichkeiten soll der Tanzsport wieder ausgeübt werden können. Die Nutzung der Räume der Dancers Tanzschule (für Privatstunden) ist nur bedingt Teil dieses Dokumentes.

Ab dem 20.12.2021 gilt im Gang vor dem Trainingssaal und im gesamten Trainingssaal ab 12 Jahren die Maskenpflicht. Die Maske muss ebenfalls auf der Tanzfläche getragen werden.

2.1. Der Raum
Der TTZ-Trainingssaal ist in 3 Bereiche aufgeteilt.

2.1.1. Aufenthaltsbereich
Eingangsbereich mit Aufbewahrungsboxen, 3 Bistrotischen, 2 Sofas, Küchenecke, kleine Fitnessecke (zwischen Sofa rechts und Boxenregal). Es wird gleich beim Eingang Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, welches von jeder Person, die den Trainingssaal betritt, verwendet werden muss. 

2.1.2. Trainingsfläche
Die Trainingsfläche ist ca. 210 m2 gross. Die Musikanlage ist am Rande der Tanzfläche angebracht.

2.1.3. Garderobe
Die Garderobe und Dusche ist wieder ist offen.

3. Der Trainingsbetrieb

Der TTZ setzt die Vorgaben des Bundesrates um und ist bestrebt, eine möglichst faire und transparente Lösung für alle Tänzer zu definieren.

3.1. Anzahl Personen
Im Trainingssaal gilt neu die 2G-Regel. Es wird eine Präsenzliste geführt. Beim Betreten des Trainingssaals muss sich jede Person in der Liste eintragen (Datum, Name, Dauer des Aufenthaltes). Diese Liste muss zwecks Contact-Tracing zwingend geführt werden.
Stand 6.12.2021: Wer sich nicht vor dem Training in die Präsenzliste einträgt, muss damit rechnen, dass schon beim ersten Verstoss der Badge gesperrt wird. Dasselbe gilt für Personen, die das Schloss bei der Türe so manipulieren, dass jeder (auch Personen ohne Badge und ohne Zertifikat) den Saal betreten können.

Die Maskenpflicht gilt ebenfalls auf der Tanzfläche. Der Abstand von 1.5 Meter soll auf- und neben der Fläche eingehalten werden.

3.1.1. Kaderpaare und Nachwuchs
Die Jugendlichen bis Jahrgang 2001, die Kaderpaare (auf der Website des Verbandes –www.dancesport.ch – abrufbar) und die Senioren-Schweizermeisterpaare 2020 dürfen ebenfalls mit einem gültigen, negativen Testresultat (3G) trainieren. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Befinden sich im Trainingssaal nur Elite- und Nachwuchskaderpaare, so darf auf das Tragen der Maske auf der Tanzfläche verzichtet werden.

3.1.2. Ehepaare und Personen im gleichen Haushalt
Personen, die im selben Haushalt leben, dürfen wieder als Paar trainieren. Auch Personen, die in einer festen Beziehung leben und regelmässig ihren Haushalt teilen, dürfen als Paar trainieren.

3.1.3. Übrige Paar-Zusammensetzungen
Auch alle anderen Personen, die ein fixes Tanzpaar bilden, dürfen zusammen trainieren.

3.2. Trainingszeiten, Nutzungsplan
Der TTZ-Trainingssaal ist normalerweise 7 x 24h geöffnet.

3.3. Gruppentraining
Die Gruppentrainings werden neu mit der 2G-Regel plus Maskenpflicht (auch auf der Tanzfläche) abgehalten. Der Abstand von 1.5 Meter soll eingehalten werden. Es ist den Kaderpaaren vorbehalten, dass sie auch mit einem gültigen, negativen Covid-Testzertifikat teilnehmen dürfen.

3.3.1. Latein-Gruppentraining
Das Latein-Gruppentraining findet sonntags von 13.30 – 15.00 Uhr statt. Es gilt die 2G-Regel für Teilnehmer und Trainer. Eine Anmeldung über die Homepage ist zwingend. Das Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) muss zu Beginn beim Trainer vorgewiesen werden.

3.3.2. Standard Technik Training
Freitags findet das Standard-Gruppentraining von 19.10 – 20.40 Uhr statt. Es gilt die 2G-Regel für Teilnehmer und Trainer. Eine Anmeldung bis zum Vorabend über die Homepage ist zwingend. Das Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) muss zu Beginn beim Trainer vorgewiesen werden.

3.3.3. Standard-Sunday-Practise
Das Sunday-Practise findet sonntags von 11.30 – 13.00 Uhr statt. Es gilt die 2G-Regel für Teilnehmer und Trainer. Eine Anmeldung bis zum Vorabend über die Homepage ist zwingend. Das Covid-Zertifikat (geimpft oder genesen) muss zu Beginn beim Trainer vorgewiesen werden.

4. Gültigkeit und Anwendung

Dieses Schutzkonzept ist Teil des STSV-Schutzkonzeptes und tritt (nach Genehmigung) am 11. Mai 2020 in Kraft.
Die mutierte Version V10 tritt ab dem 20.12.2021 in Kraft.

Wallisellen, 7. Mai 2020 / 19. Dezember 2021

Oliver Baumann                                                                              Iris Buser

Präsident, Covid-19-Beauftragter                                                Vorstandsmitglied

Schutzkonzept

TTZ-Covid-19-Schutzkonzept, V10

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